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Todesfall: Was in den ersten 72 Stunden zu tun ist

Falls du das hier in der Nacht liest, weil gerade jemand gestorben ist: Nichts muss heute perfekt werden. Nur sehr wenige Dinge sind wirklich eilig — der Rest hat Tage oder Wochen Zeit.

Von Erbnis RedaktionVeröffentlicht 1. September 2026Aktualisiert 1. September 20266 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In den ersten Stunden zählt nur die Todesfeststellung — alles andere kann warten.
  • Du darfst beim Bestatter vergleichen und musst kein erstes Angebot annehmen.
  • Die Meldung beim Standesamt ist an eine Frist gebunden: in der Regel der dritte Werktag.
  • Zehn bis fünfzehn Sterbeurkunden sind für die meisten Nachlässe realistisch.
  • Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall, nicht mit dem Todestag selbst.

Die ersten Stunden: nur das Nötigste

Ein Todesfall bringt sofort das Gefühl mit sich, dass alles gleichzeitig geregelt werden müsste. Das stimmt nicht. In den ersten Stunden ist wirklich nur eines nötig: die Todesfeststellung. Stirbt jemand zu Hause, ruf den Notruf oder die Hausärztin, damit ein Totenschein ausgestellt werden kann. Geschieht der Tod im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in einer Klinik, übernimmt das Personal diesen Schritt automatisch — hier musst du nichts organisieren.

Danach darfst du innehalten. Es gibt keine Pflicht, in derselben Nacht einen Bestatter zu beauftragen, Angehörige in aller Welt anzurufen oder Formulare auszufüllen. Die meisten Fristen, die im Folgenden eine Rolle spielen, zählen in Tagen oder Wochen, nicht in Stunden.

Tag eins: Bestatter, Vorsorge, Wünsche

Sobald der Totenschein vorliegt, kannst du dich — meist am folgenden Tag — um einen Bestatter kümmern. Wichtig zu wissen: Du bist nicht verpflichtet, das erste Angebot anzunehmen, das dir genannt wird, selbst wenn eine Klinik oder ein Pflegeheim einen bestimmten Anbieter empfiehlt. Bestattungskosten unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich, oft um mehrere tausend Euro für vergleichbare Leistungen. Ein zweites Angebot einzuholen ist üblich und wird von seriösen Bestattern nicht krumm genommen.

Parallel lohnt sich ein Blick, ob es eine Bestattungsvorsorge, einen Organspendeausweis oder schriftlich festgehaltene Wünsche zur Bestattungsart gibt. Diese Dokumente liegen oft an unerwarteten Orten: in einem Aktenordner, einer Schreibtischschublade, manchmal auch direkt bei einem bereits beauftragten Bestattungsinstitut hinterlegt. Wurde eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen, sind Ablauf und teils auch die Kosten bereits geregelt — das nimmt in dieser Phase spürbar Druck heraus.

Tag zwei bis drei: die Meldung beim Standesamt

Ein Todesfall muss dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk die Person gestorben ist. Nach § 28 Personenstandsgesetz muss dies in der Regel spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag geschehen. Das klingt eng, ist es in der Praxis aber selten: Die meisten Bestatter übernehmen diese Meldung routinemäßig für dich, sobald sie beauftragt sind. Frage einfach danach.

Für die Meldung braucht das Standesamt üblicherweise:

  • den ärztlichen Totenschein,
  • den Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person,
  • die Geburtsurkunde,
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil.

Aus dieser Meldung stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus — das Dokument, das in den nächsten Wochen ständig gebraucht wird. Bestelle direkt mehrere Ausfertigungen, am besten als internationale Sterbeurkunde, falls Auslandsbezug besteht.

Wer braucht eine SterbeurkundeTypischer Bedarf
Banken je Institut1 Original pro Bank
Versicherungen (Leben, Unfall, Haftpflicht)1 pro Versicherer
Nachlassgericht (bei Erbschein-Antrag)1–2
Deutsche Rentenversicherung1
Vermieter / Wohnungsgesellschaft1
Arbeitgeber1
Grundbuchamt bei Immobilienbesitz1

In Summe kommen zehn bis fünfzehn Ausfertigungen für die meisten Nachlässe realistisch zusammen. Es ist günstiger, gleich ein paar mehr zu bestellen, als später nachzubestellen — das kostet erneut Wartezeit.

Die ersten zwei Wochen: Behörden, Versicherungen, Bank

Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, folgt die Reihe der Meldungen. Der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden, schon wegen letzter Gehaltszahlungen und Papieren. War die verstorbene Person Rentnerin oder Rentner oder bezogen Ehepartner Hinterbliebenenleistungen, meldet sich am besten der Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung. Für Witwen und Witwer gilt häufig das sogenannte Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente des Verstorbenen in bisheriger Höhe weitergezahlt, sofern ein Rentenanspruch bestand. Das verschafft finanziellen Spielraum, während andere Dinge geklärt werden.

Bei Versicherungen lohnt sich Eile vor allem bei einer Lebensversicherung: Viele Policen verlangen die Meldung des Todesfalls innerhalb weniger Tage, manchmal 48 Stunden bei Unfalltod-Zusatzversicherungen. Ein Blick in die Vertragsunterlagen oder ein kurzer Anruf beim Versicherer klärt die genaue Frist.

Die Bank sollte informiert werden, sobald das feststeht. Üblicherweise sperrt die Bank danach den alleinigen Zugriff auf Konten, auch für Ehepartner, sofern keine entsprechende Vollmacht vorliegt. Eine Vollmacht über den Tod hinaus, die die verstorbene Person zu Lebzeiten erteilt hat, erlaubt weiterhin notwendige Zahlungen, etwa für die Bestattung. Fehlt eine solche Vollmacht, verlangt die Bank in der Regel einen Erbschein — ein gerichtliches Dokument, das die Erbfolge amtlich bestätigt und je nach Nachlassgericht mehrere Wochen bis Monate dauern kann.

Das Zuhause: Wohnung, Tiere, Post, Handy

Neben den Behördenwegen gibt es praktische Dinge, die oft übersehen werden, weil sie unspektakulär wirken. Haustiere brauchen sofort jemanden, der sich kümmert. Die Post sollte regelmäßig geleert werden, schon damit wichtige Schreiben nicht liegen bleiben. Die Wohnung oder das Haus braucht jemanden, der gelegentlich nach dem Rechten sieht — Pflanzen gießen, Kühlschrank leeren, im Winter die Heizung im Blick behalten.

Das Handy der verstorbenen Person ist in dieser Phase oft nützlicher als gedacht: Dort stehen Kontakte, die informiert werden müssen, manchmal auch Zugänge zu Bank-Apps oder E-Mail-Konten. Ist der Zugangscode bekannt, lohnt es sich, das Gerät frühzeitig zu sichern und aufzuladen. Ist er es nicht, ist das kein Grund zur Sorge — unser Ratgeber zum gesperrten Handy erklärt, welche Wege es gibt, auch wenn sie etwas Geduld brauchen.

Danach: die digitalen Konten

Erst wenn diese Dinge erledigt sind, lohnt sich der Blick auf digitale Konten, Abonnements und Online-Verträge. Sie sind wichtig, aber sie sind nie das Dringendste — anders als eine Frist beim Standesamt läuft hier in den ersten Tagen nichts weg. Wenn es so weit ist, hilft unsere Anleitung zum Kündigen von Konten und Verträgen dabei, die Reihenfolge zu finden, die am meisten Zeit spart. Wer einen umfassenderen Überblick über das Thema digitaler Nachlass sucht, findet ihn in unserem großen Ratgeber dazu.

Für den eigenen Fall vorsorgen

Wer diese Tage gerade durchlebt, muss jetzt nichts für sich selbst planen — dafür ist später Zeit. Aber viele Menschen berichten uns, dass genau diese Erfahrung sie dazu gebracht hat, die eigenen Dinge zu ordnen: eine Vollmacht, eine Liste der wichtigsten Konten, ein paar klare Wünsche, aufgeschrieben für den Tag, an dem sie gebraucht werden. Es eilt nicht. Wenn du irgendwann so weit bist, kannst du in aller Ruhe damit anfangen.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]§ 28 Personenstandsgesetz — Anzeige des Sterbefalls
  2. [2]§ 29 Personenstandsgesetz — Form der Anzeige
  3. [3]§ 1944 BGB — Ausschlagungsfrist
  4. [4]Verbraucherzentrale — Bestattungskosten vergleichen
  5. [5]Deutsche Rentenversicherung — Hinterbliebenenrente
  6. [6]Übersicht der Bestattungsgesetze der Länder

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