Ratgeber

Verträge und Abos nach einem Todesfall kündigen

Ein Mensch stirbt, aber sein Mobilfunkvertrag, sein Fitnessstudio und sein Streaming-Abo wissen das nicht. Sie laufen einfach weiter, bis jemand kündigt. Dieser Ratgeber zeigt, was automatisch endet, was aktiv gekündigt werden muss, welche Fristen gelten und wie ein Kündigungsschreiben aussieht, das Anbieter akzeptieren.

Von Erbnis RedaktionVeröffentlicht 1. September 2026Aktualisiert 1. September 20266 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Verträge enden nicht automatisch — sie gehen auf die Erben über und laufen weiter, bis gekündigt wird.
  • Für viele Vertragsarten gilt ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall mit verkürzter oder fristloser Kündigung.
  • Kündigen dürfen Erben, Bevollmächtigte mit Vollmacht über den Tod hinaus und Testamentsvollstrecker.
  • Je nach Vertrag reicht eine Kopie der Sterbeurkunde, oder es wird zusätzlich ein Erbschein verlangt.
  • Zwölf Monate Kontoauszüge sind der zuverlässigste Weg, vergessene Abos aufzuspüren.

Was automatisch endet — und was nicht

Die Grundregel überrascht viele: Ein Vertrag endet nicht einfach, weil eine Vertragspartei stirbt. Nach den Regeln der Gesamtrechtsnachfolge treten die Erben in laufende Verträge ein, so wie sie auch Schulden und Vermögen übernehmen. Das Mobilfunkunternehmen, der Streaminganbieter, das Fitnessstudio — sie alle merken vom Tod erst einmal nichts und buchen weiter ab, bis jemand aktiv wird.

Nur wenige Vertragsarten sind eine Ausnahme, weil die Leistung höchstpersönlich an den Verstorbenen gebunden war. Die private Krankenversicherung endet mit dem Tod automatisch, weil es niemanden mehr gibt, der versichert werden könnte. Auch reine Dienstverträge, die auf die persönliche Leistung des Verstorbenen zugeschnitten waren — etwa ein individueller Unterrichts- oder Beratungsvertrag —, erlöschen in der Regel automatisch. Fast alles andere muss aktiv beendet werden.

Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Weil niemand verpflichtet sein soll, den Vertrag eines Verstorbenen bis zum uraprünglich vereinbarten Vertragsende weiterzuführen, gibt das Gesetz und geben viele AGB den Erben ein Sonderkündigungsrecht. Es erlaubt eine außerordentliche Kündigung, oft mit kürzerer Frist als im Vertrag vorgesehen, manchmal sogar fristlos.

  • Mietverträge: Nach § 580 BGB können die Erben den Mietvertrag über eine Wohnung mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen — spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Diese Frist gilt unabhängig davon, was der ursprüngliche Vertrag vorsah.
  • Mobilfunk- und Internetverträge: Die meisten Anbieter räumen ein außerordentliches Kündigungsrecht im Todesfall ein, üblicherweise mit Nachweis der Sterbeurkunde und einer Frist von wenigen Wochen statt der regulären Mindestlaufzeit.
  • Fitnessstudio- und Vereinsmitgliedschaften: Viele Satzungen und AGB sehen ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende vor, teils auch rückwirkend zum Todestag.
  • Versicherungen: Hier ist zu unterscheiden. Sachversicherungen wie die Hausratversicherung laufen automatisch auf die Erben über und können mit Frist gekündigt werden. Die private Krankenversicherung endet automatisch. Lebensversicherungen werden fällig und ausgezahlt, nicht gekündigt.

Ohne dieses Sonderkündigungsrecht gälten die normalen, oft mehrmonatigen Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten — mit der Folge, dass ein Haushalt für einen Handyvertrag zahlt, den niemand mehr nutzt.

Wer kündigen darf

Anbieter akzeptieren eine Kündigung nur von Personen, die ihre Berechtigung nachweisen können. Drei Konstellationen kommen in der Praxis vor:

  • Erben: Sobald die Erbenstellung feststeht, dürfen sie im Namen des Nachlasses handeln. Für viele Alltagsverträge reicht dafür eine Kopie der Sterbeurkunde und eine formlose Erklärung, Erbe zu sein; bei größeren Vertragswerten verlangen Anbieter einen Erbschein.
  • Bevollmächtigte mit Vollmacht über den Tod hinaus: Wurde zu Lebzeiten eine solche Vollmacht erteilt, kann die bevollmächtigte Person sofort handeln, ohne auf den Erbschein warten zu müssen — oft der schnellste Weg in der Praxis.
  • Testamentsvollstrecker: Wo ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, liegt die Verwaltungsbefugnis über den Nachlass bei ihm; er weist sich mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis aus.

Als Nachweis genügt je nach Anbieter eine Kopie der Sterbeurkunde. Für finanziell bedeutsame Verträge — Bank, Versicherung, Miete — verlangen Anbieter zusätzlich einen Erbschein im Original oder in beglaubigter Kopie, oder eine notariell beglaubigte Vollmacht. Es lohnt sich, beim Anbieter vorab kurz nachzufragen, welche Unterlagen konkret nötig sind, statt sie zu erraten.

Vergessene Abos aufspüren

Man kann nur kündigen, was man kennt. Die zuverlässigste Methode ist, zwölf Monate Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen durchzugehen und jede wiederkehrende Abbuchung zu markieren. Monatliche Abos zeigen sich zwölfmal, jährliche mindestens einmal — beide Zeiträume sollten abgedeckt sein. Typische Fundstellen sind kleine Beträge von App-Stores, Cloud-Diensten, Zeitschriften-Verlagen und Fitness-Apps, die im Alltag leicht übersehen werden, weil sie nie groß auffallen.

Übersicht: Verträge und wie man sie beendet

Vertrag / AnbieterWeg der KündigungWas beizulegen ist
Mietvertrag WohnungSonderkündigung nach § 580 BGB, schriftlich an VermieterSterbeurkunde (Kopie), Erbnachweis
Strom / GasKündigung oder Ummeldung beim EnergieversorgerSterbeurkunde (Kopie), Zählerstand
MobilfunkvertragSonderkündigung beim Anbieter, meist per Brief oder FormularSterbeurkunde (Kopie), Vertragsnummer
Internet / FestnetzSonderkündigung beim AnbieterSterbeurkunde (Kopie), Kundennummer
Streaming-Abos (Netflix, Spotify u. Ä.)Online-Kündigung im Kundenkonto oder formlos per E-MailMeist keine Nachweise nötig, Zugang zum Konto hilfreich
Software-AbosKündigung im Anbieterkonto oder schriftlichMeist keine Nachweise, ggf. Sterbeurkunde
Private KrankenversicherungEndet automatisch, Mitteilung an Versicherer sinnvollSterbeurkunde (Kopie)
HausratversicherungGeht auf Erben über, kann mit Frist gekündigt werdenSterbeurkunde (Kopie), Erbnachweis
Kfz-VersicherungKündigung bei Verkauf/Abmeldung des Fahrzeugs, sonst Übergang auf ErbenSterbeurkunde (Kopie), Fahrzeugpapiere
LebensversicherungKein Kündigen nötig, Auszahlung beantragenSterbeurkunde (Original), Versicherungsschein
VereinsmitgliedschaftFormlose Kündigung an den VereinSterbeurkunde (Kopie)
FitnessstudioSonderkündigung, oft mit eigenem Formular des StudiosSterbeurkunde (Kopie)
Zeitungs-/ZeitschriftenaboFormlose Kündigung beim VerlagSterbeurkunde (Kopie), Kundennummer
Rundfunkbeitrag (GEZ)Ummeldung auf verbleibende Bewohner, sonst AbmeldungSterbeurkunde (Kopie), Beitragsnummer
Bankkonto / GirokontoKündigung oder Auflösung bei der BankSterbeurkunde (Original/Kopie je nach Bank), Erbschein oder Vollmacht

Musterschreiben zur Kündigung

Die meisten Anbieter akzeptieren ein formloses, aber vollständiges Schreiben. Die folgende Vorlage lässt sich für Strom, Mobilfunk, Internet, Fitnessstudio und ähnliche Verträge anpassen — die eckigen Klammern sind durch die jeweiligen Angaben zu ersetzen.

[Vorname Nachname des Erben/Bevollmächtigten]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Kündigung des Vertrags von [Vorname Nachname des Verstorbenen],
Kundennummer / Vertragsnummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass [Vorname Nachname des Verstorbenen]
am [Sterbedatum] verstorben ist. Als [Erbe / Bevollmächtigter über den Tod
hinaus / Testamentsvollstrecker] kündige ich den oben genannten Vertrag
im Namen des Nachlasses fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, hilfsweise
unter Berufung auf ein Ihnen zustehendes Sonderkündigungsrecht im Todesfall
mit sofortiger Wirkung.

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich bei. [Bitte fügen Sie ggf. ergänzen:
eine Kopie des Erbscheins / der Vollmacht.]

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungs-
datums sowie um Mitteilung, ob noch offene Forderungen oder Guthaben
bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Für die Miete gilt eine Besonderheit: Berufe dich dort ausdrücklich auf § 580 BGB und nenne die gesetzliche Frist (spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats), statt allgemein von einem „Sonderkündigungsrecht“ zu sprechen — das erleichtert dem Vermieter die Prüfung und vermeidet Rückfragen.

Wie dieser Schritt in den größeren Plan passt

Verträge kündigen ist nur ein Teil des digitalen und vertraglichen Nachlasses. Wer sich einen vollständigen Überblick verschaffen will — von Konten über Geräte bis zu Vollmacht und Testament —, findet ihn im großen Ratgeber zum digitalen Nachlass. Dort steht auch, wie man mit einem geordneten Verzeichnis verhindert, dass Angehörige überhaupt erst nach vergessenen Verträgen suchen müssen.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]§ 580 BGB — Verlängerung der Kündigungsfrist bei Wohnraum im Todesfall
  2. [2]§ 1922 BGB — Gesamtrechtsnachfolge
  3. [3]Verbraucherzentrale: Erbe und Vertragskündigung nach einem Todesfall
  4. [4]ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Abmeldung nach einem Todesfall
  5. [5]Telekom: Sonderkündigungsrecht im Todesfall

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