Recht

Digitales Testament

Ein am Rechner geschriebenes oder online gespeichertes Testament ist in Deutschland unwirksam. Trotzdem lässt sich fast alles digital vorbereiten — nur das Testament selbst muss auf Papier.

Die Formvorschrift: § 2247 BGB

Ein privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedrucktes, getipptes, per E-Mail versandtes oder in einer App gespeichertes Testament erfüllt diese Form nicht — auch nicht mit digitaler Signatur. Die Alternative ist das notarielle Testament.

Erbnis speichert eine Kopie und hilft dir, vorzubereiten — es ist kein rechtsgültiges Testament. Nach §2247 BGB muss ein deutsches Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell beurkundet sein.

Was gehört ins Testament — und was nicht?

Ins Testament gehören:

  • Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Erbquoten
  • Testamentsvollstreckung, auch für den digitalen Bereich
  • Ein Hinweis, wo Zugangsdaten und Anweisungen liegen (ohne Passwörter zu nennen)

Nicht ins Testament gehören:

  • Passwörter, PINs, Seed Phrases und Recovery-Codes
  • Vollständige Kontolisten mit Zugangsdaten
  • Alles, was sich häufig ändert — ein Testament wird nicht monatlich neu geschrieben

Wichtig: Nach dem Erbfall kann das Testament von Beteiligten eingesehen werden. Was dort steht, ist nicht mehr geheim.

Digitale Vollmacht statt digitales Testament

Für den Zugriff auf Online-Konten ist eine Vollmacht meist praktischer als eine Erbenstellung: Sie wirkt sofort, ohne Erbschein. Üblich sind eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Handlungsunfähigkeit und eine transmortale Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Beide sollten schriftlich vorliegen, mit Datum und Unterschrift, und den digitalen Bereich ausdrücklich nennen.

So kombinierst du beides

  • Handschriftliches oder notarielles Testament für die Erbfolge
  • Transmortale Vollmacht für den schnellen Kontozugriff
  • Sicherer Ort für Zugangsdaten und Wünsche, laufend aktualisiert
  • Ein Satz im Testament, der auf diesen Ort verweist
  • Original beim Amtsgericht oder Notar verwahren, Kopie bei einer Vertrauensperson

Hinweis

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung. Für die eigene Situation ist eine Notarin, ein Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht die richtige Adresse.

Zugangsdaten sicher hinterlegen

Erbnis ersetzt kein Testament. Es bewahrt genau das auf, was nicht ins Testament gehört: Passwörter, Konten, Dokumente und persönliche Wünsche — verschlüsselt und mit klarer Freigabe.