Die Formvorschrift: § 2247 BGB
Ein privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedrucktes, getipptes, per E-Mail versandtes oder in einer App gespeichertes Testament erfüllt diese Form nicht — auch nicht mit digitaler Signatur. Die Alternative ist das notarielle Testament.
Erbnis speichert eine Kopie und hilft dir, vorzubereiten — es ist kein rechtsgültiges Testament. Nach §2247 BGB muss ein deutsches Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell beurkundet sein.