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Digitaler Nachlass: der komplette Ratgeber

Fast alles, was wir besitzen, hat heute eine digitale Seite: Fotos, Konten, Verträge, Erinnerungen. Dieser Ratgeber erklärt, was rechtlich gilt, was die großen Anbieter im Todesfall wirklich tun und wie du in acht Schritten Ordnung schaffst — an einem Nachmittag, nicht in einem Kraftakt.

Von Erbnis RedaktionVeröffentlicht 1. September 2026Aktualisiert 1. September 20266 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Konten gehen wie analoges Vermögen auf die Erben über — der BGH hat das 2018 entschieden.
  • Nur wenige Anbieter haben einen echten Todesfall-Mechanismus; Apple und Google sind die wichtigsten.
  • Das größte Problem ist nie das Recht, sondern der fehlende Zugang zum Handy und zur Haupt-E-Mail.
  • Zugangsdaten gehören nicht ins Testament — es kann im Erbscheinverfahren eingesehen werden.
  • Acht Schritte reichen, um das Wichtigste zu regeln. Der wirksamste ist der Nachlasskontakt.

Was „digitaler Nachlass“ bedeutet

Der Begriff klingt technisch, meint aber etwas Alltägliches: alles, was von einem Menschen digital zurückbleibt. Konten, Daten, Verträge, Guthaben, Rechte — und die Frage, wer sie bekommt und wer darüber entscheidet.

Ein eigenes „Digitalnachlassgesetz“ gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem ist die Rechtslage seit 2018 klar. Der Bundesgerichtshof entschied im Verfahren einer Mutter gegen Facebook, dass der Vertrag über ein Nutzerkonto auf die Erben übergeht — genauso wie ein Mietvertrag oder ein Sparbuch. Juristen nennen das Gesamtrechtsnachfolge: Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, mit allem, was daran hängt.

Der Fall ging weiter, als viele denken: Auch die Inhalte — Nachrichten, Chats, geteilte Beiträge — gehören dazu. Weder das Fernmeldegeheimnis noch die Datenschutz-Grundverordnung stehen dem entgegen. Für die Praxis heißt das: Das Recht ist selten das Problem. Das Problem ist der Zugang.

Was alles dazugehört

Die meisten Menschen unterschätzen den Umfang. Es sind selten die spektakulären Dinge, die Probleme machen, sondern die vielen kleinen:

  • Geräte: Handy, Laptop, Tablet, Smartwatch — jedes mit einer Sperre, die niemand kennt.
  • E-Mail-Konten: der Generalschlüssel, über den fast alles andere zurückgesetzt werden kann.
  • Cloud-Speicher: zwanzig Jahre Fotos, Steuerunterlagen, Verträge, Briefe.
  • Soziale Netzwerke: Profile, die weiterleben, Geburtstage melden und Angehörige verletzen können.
  • Abos und Verträge: Streaming, Software, Fitness, Zeitungen, Cloud-Speicher — Beträge, die einfach weiterlaufen.
  • Domains und Websites: ein kleines Vermögen für manche, ein Ärgernis für andere, wenn die Rechnung nicht mehr bezahlt wird.
  • Krypto-Vermögen: der einzige Bereich, in dem fehlender Zugang endgültigen Verlust bedeutet.
  • Guthaben und Punkte: PayPal, Amazon, Miles & More, Payback, Geschenkkarten.
  • Geschäftliche Zugänge: Selbstständige hinterlassen Rechnungsprogramme, Kundendaten, Shop-Zugänge — hier hängen oft Existenzen mit dran.

Was die großen Anbieter im Todesfall tun

Jeder Anbieter hat eigene Regeln, und sie unterscheiden sich stark. Diese Übersicht zeigt den Stand für Privatkonten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber bei der Einordnung.

AnbieterTodesfall-MechanismusWas Erben bekommenWas nötig ist
AppleNachlasskontakt (vorab einzurichten)Fotos, Notizen, Dokumente, Backups; keine Käufe, keine Schlüsselbund-PasswörterZugriffsschlüssel des Nachlasskontakts + Sterbeurkunde; ohne Einrichtung nur per Gerichtsbeschluss
GoogleKontoinaktivität-Manager (vorab einzurichten)Ausgewählte Daten an benannte Personen, optional KontolöschungNur die benannte E-Mail-Adresse; ohne Einrichtung Antrag mit Nachweisen und Einzelfallprüfung
Meta (Facebook, Instagram)Gedenkzustand oder Löschung; Nachlasskontakt nur bei FacebookEingeschränkte Verwaltung des Profils; Herausgabe von Inhalten nur auf Verlangen der ErbenSterbeurkunde, Erbnachweis; Verfahren dauert oft Wochen
MicrosoftKein NachlasskontaktIm Regelfall Kontoschließung; Datenherausgabe nur im AusnahmefallNachweise und meist gerichtliche Anordnung
AmazonKein NachlasskontaktKontoschließung, Restguthaben an den Nachlass; gekaufte Medien sind Lizenzen und nicht übertragbarSterbeurkunde, Erbnachweis

Das Muster ist deutlich: Wo ein Mechanismus vorher eingerichtet wurde, dauert es Minuten. Wo nicht, dauert es Monate — und endet oft mit einem geschlossenen Konto statt mit geretteten Erinnerungen.

Die drei Arten, wie es schiefgeht

Aus Gesprächen mit Angehörigen und Nachlassverwaltern kennen wir im Wesentlichen drei Geschichten. Sie wiederholen sich mit erschreckender Ähnlichkeit.

Das gesperrte Handy

Das Gerät ist der Türsteher vor allem anderen. Ohne es kommen keine Bestätigungscodes an, und ohne Codes lässt sich kein Konto zurücksetzen. Die Sperre schützt zu Lebzeiten — und blockiert danach.

Die unsichtbaren Konten

Man kann nur kündigen, was man kennt. Und man kennt nur, was irgendwo aufgeschrieben ist. Der Kontoauszug der letzten zwölf Monate ist dafür die beste Quelle — er zeigt jedes Abo mindestens einmal.

Die verlorene Seed-Phrase

Bei Krypto gibt es keine Hotline, kein „Passwort vergessen“, keinen Erbschein, der hilft. Schätzungen gehen davon aus, dass rund ein Fünftel aller existierenden Bitcoin dauerhaft unerreichbar ist. Der Fall QuadrigaCX zeigte, wie groß das werden kann: Nach dem Tod des Gründers fehlten Schlüssel für Werte von rund 250 Millionen Dollar, betroffen waren etwa 115.000 Nutzer.

Der Plan: acht Schritte

Das Ganze wirkt groß, ist aber endlich. Wer die folgenden acht Schritte geht, hat mehr geregelt als die meisten Menschen in Deutschland. Du kannst mitgehen und abhaken — der Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.

Dein Plan zum Abhaken

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Die rechtliche Grenze: Vollmacht, Testament, Verzeichnis

Hier werden die meisten Fehler gemacht, weil drei verschiedene Dinge oft verwechselt werden.

Eine Vorsorgevollmacht wirkt zu Lebzeiten. Sie ist der Fall, an den fast niemand denkt: Du lebst, aber du kannst nicht handeln — nach einem Unfall, einem Schlaganfall, einer schweren Erkrankung. Ohne Vollmacht darf selbst der Ehepartner nicht einfach entscheiden; es kann eine gerichtliche Betreuung nötig werden. Eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt zusätzlich in der Zeit nach dem Tod, bis der Erbschein vorliegt — praktisch die wichtigste Brücke, weil dieser Zeitraum Monate dauern kann.

Ein Testament regelt, wer erbt. Es wirkt erst nach dem Tod. Und es hat eine strenge Form: Nach § 2247 BGB muss es eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, oder notariell beurkundet. Ein am Rechner geschriebenes, ausgedrucktes und unterschriebenes Dokument ist kein Testament — auch nicht mit Datum, auch nicht mit Zeugen, auch nicht digital signiert.

Das Verzeichnis — die Liste der Konten, Geräte, Verträge und Fundorte — ist deshalb die dritte, eigenständige Ebene. Es hat keine Formvorschrift, muss aber sicher liegen und aktuell sein. Und es gehört ausdrücklich nicht in das Testament: Ein Testament wird im Erbscheinverfahren zum Gegenstand eines Verfahrens und kann von mehreren Beteiligten eingesehen werden. Passwörter oder Seed-Phrasen dort einzutragen, ist ein Sicherheitsfehler. Im Testament steht der Verweis; die Daten liegen woanders.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17 (digitaler Nachlass, Facebook)
  2. [2]§ 2247 BGB — Eigenhändiges Testament (gesetze-im-internet.de)
  3. [3]Apple Support: Nachlasskontakt hinzufügen
  4. [4]Google-Konto-Hilfe: Kontoinaktivität-Manager
  5. [5]Meta-Hilfebereich: Gedenkzustand und Nachlasskontakt
  6. [6]Bundesministerium der Justiz: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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