Für Profis

Sie übernehmen ein Amt, ohne den Nachlass zu kennen

Als Testamentsvollstrecker, Fachanwalt für Erbrecht, Steuerberater oder Notar treffen Sie die ersten Entscheidungen oft, bevor Sie wissen, was der Nachlass überhaupt enthält. Nach § 2219 BGB haften Sie dabei persönlich für Pflichtverletzungen — mit dem eigenen Vermögen, nicht nur mit dem Nachlass. Ein dokumentierter Nachlass verändert genau diese Ausgangslage.

Das Problem, das Sie kennen

01

Das Informationsvakuum am ersten Tag

Sie nehmen das Amt an und wissen: irgendwo gibt es Konten, Verträge, Zugangsdaten, Versicherungen. Wo genau, erfahren Sie oft erst nach Wochen — durch Nachfragen, Kontoauszüge und Zufallsfunde.

02

§ 2219 BGB — persönliche Haftung

Sie haften mit dem eigenen Vermögen für schuldhafte Pflichtverletzungen. Ein unvollständiges Nachlassverzeichnis ist für Sie kein Komfortproblem, sondern ein Haftungsrisiko, das Sie nicht selbst in der Hand haben.

03

Vergütung, die nicht mit dem Aufwand mitwächst

Ihre Vergütung nach § 2221 BGB richtet sich meist nach dem Nachlasswert, nicht nach der Zahl der Stunden. Ein unübersichtlicher Nachlass kostet Sie Zeit, ohne dass sich das ausgleicht.

Was sich ändert

Was ein dokumentierter Nachlass für Ihre Arbeit bedeutet

  • Vollständiges Verzeichnis ab Tag eins

    Konten, Verträge, Versicherungen, Immobilien und digitale Werte an einem Ort, dokumentiert von der Person, die den Nachlass am besten kannte.

  • Nachvollziehbare Herkunft

    Jeder Eintrag mit Datum versehen — die Grundlage für ein Nachlassverzeichnis, das einer Prüfung standhält.

  • Weniger Rückfragen an die Erben

    Was schon dokumentiert ist, muss nicht mehr mühsam erfragt werden — das entlastet Sie und die Familie gleichermaßen.

  • Klare Übergabe der Vollmachten und Zugänge

    Zugangsdaten, die für die Verwaltung nötig sind, liegen strukturiert vor, statt verstreut auf Zetteln und in E-Mails.

  • Dokumentation als Haftungsschutz

    Ein lückenlos dokumentierter Ausgangszustand schützt Sie im Streitfall — und beschleunigt die Rechenschaft nach § 2218 BGB.

  • Ein Gespräch, das Sie schon beim Testament führen können

    Wenn Sie als Testamentsvollstrecker im Testament benannt werden, können Sie schon jetzt darauf hinwirken, dass der Nachlass dokumentiert wird.

Häufige Fragen

Sprechen Sie mit uns

Kein Signup, kein Vertrag — nur ein kurzes Gespräch darüber, wo ein dokumentierter Nachlass Ihre Arbeit als Testamentsvollstrecker, Fachanwalt, Steuerberater oder Notar konkret verändern würde.

Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen des Amtes im Ratgeber zum Testamentsvollstrecker und dazu, wie eine Erbengemeinschaft überhaupt entsteht, im Ratgeber zur Erbengemeinschaft.